Widerrufserklärung beim Makler

Was ist das Widerrufsrecht & zu was verpflichtet es mich als Käufer?


Makler im Gespräch

Egal, ob du eine Eigentumswohnung oder direkt ein Mehrfamilienhaus kaufst: Bei der Suche nach einer Immobilie trifft man häufig auf das Thema Widerrufsbelehrung. Diese wird von Immobilienmaklern oft schon vor der Übermittlung des Exposés an potenzielle Käufer gesendet. Doch warum ist das so und welche Bedeutung hat die Widerrufsbelehrung eigentlich für die Beteiligten?

Die rechtliche Notwendigkeit der Widerrufsbelehrung

Die Widerrufsbelehrung ist eine rechtliche Informationspflicht, die aus dem Fernabsatzrecht resultiert. Nach § 355 BGB sind Makler dazu verpflichtet, ihre Kunden über das vierzehntägige Widerrufsrecht aufzuklären. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Belehrung erhält – meist geschieht dies vor dem Erhalt des Exposés.


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Zustandekommen eines Maklervertrags

Ein Maklervertrag entsteht bereits durch das Ausdrücken von Interesse an einem Exposé über ein Onlineportal und der darauf folgenden Reaktion des Maklers, sei es durch die Zusendung des Exposés oder die Vereinbarung eines Besichtigungstermins. Eine schriftliche Unterschrift ist für die Wirksamkeit des Vertrages nicht zwingend erforderlich.

Geltungsbereich und Folgen der Widerrufsbelehrung

Diese gesetzlichen Bestimmungen gelten für alle Maklerverträge, die im Fernabsatz geschlossen werden. Das Widerrufsrecht ähnelt hierbei dem von Onlinebestellungen. Es entstehen durch die Anfrage keine automatischen Kosten oder eine Verpflichtung, die Immobilie auch zu kaufen. Kosten in Form der Maklerprovision fallen erst an, wenn tatsächlich ein Kaufvertrag zustande kommt.

Keine Kosten ohne Kaufvertrag

Wenn ein Interessent nach der Besichtigung kein Interesse mehr an der Immobilie hat, ist keine Widerrufserklärung notwendig, allerdings sollte aus Höflichkeit eine entsprechende Information an den Makler erfolgen. Auch bei einem Widerruf entstehen keine Kosten; geleistete Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet werden. Fällig werden die vereinbarten Kosten erst nach Unterzeichnung des Kaufvertrags. Oft sind diese Kosten dann auch im Kaufvertrag explizit genannt. Im Zweifel: Frag einfach deinen Notar bei der Kaufvertragserstellung.

Besondere Fälle des Widerrufs

Wird eine Immobilie innerhalb der Widerrufsfrist gekauft, erlischt das Widerrufsrecht normalerweise. Doch ohne eine korrekte Aufklärung über das Widerrufsrecht verlängert sich die Frist automatisch auf ein Jahr und 14 Tage, und ein Widerruf wäre auch nach Vertragserfüllung noch möglich.

Praktische Umsetzung des Widerrufsrechts

Makler können ihre Dienstleistung erst nach dem Verzicht des Widerrufsrechts durch den Kunden erbringen. Kunden müssen daher ihre Zustimmung zum Beginn der Maklertätigkeit vor Ablauf der Widerrufsfrist erklären, um direkt Exposés und weitere Unterlagen erhalten zu können.

Durchführung eines Widerrufs

Bei einem Widerruf muss eine schriftliche Erklärung an den Makler gesendet werden. Die Widerrufsbelehrung enthält in der Regel ein Musterschreiben. Ein Widerruf kann nicht abgelehnt werden, wenn er rechtzeitig und ordnungsgemäß erfolgt.

Immobilienfindung ohne Makler

Findet ein Interessent selbstständig eine Immobilie ohne Zutun des Maklers, steht diesem auch keine Provision zu. Der Maklervertrag ist erfolgsabhängig und verlangt eine tatsächliche Leistung des Maklers.

Reaktionspflicht des Maklers auf Widerrufe

Auf einen Widerruf muss der Makler unverzüglich reagieren. Sobald die Widerrufserklärung eingegangen ist, wird der Vertrag aufgelöst.

Digitaler Widerruf

Ein Widerruf ist auch digital, z.B. per E-Mail, möglich. Wichtig ist, dass ein Nachweis über den Widerruf vorliegt, wie etwa eine Lesebestätigung.

Die Widerrufsbelehrung ist im Onlinezeitalter auch im Immobilienbereich Standard geworden. Es ermöglicht Kaufinteressenten, flexibel und informiert zu agieren. Kenntnisse über die eigene Rechtsposition erleichtern den Prozess und schaffen Transparenz. Für zukünftige Entwicklungen im Immobilienrecht und weitere detaillierte Ausführungen zu verwandten Themen bleibt es für Interessenten ratsam, sich weiterhin zu informieren und auf dem Laufenden zu bleiben.